Der Elternrat ist das gesetzlich vorgesehene Gremium, um die Interessen von Eltern in Fragen der Schule zu vertreten. Die Elternvertretung ist hierarchisch gegliedert: Klassenelternschaften, Schulelternrat, Stadt-, Kreis-, Landes- und Bundeselternrat.
Die Erziehungsberechtigten der SchülerInnen jeder Klasse wählen einen Klassenelternrat und einen Stellvertreter. Diese haben Sitz und Stimme im Schulelternrat.
Derzeit hat Frau W.Heinrich den Vorsitz im Elternrat.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. August 2009 um 06:45 Uhr