Wahl der zweiten Pflichtfremdsprache
Im 6. Jahrgang beginnt am Ratsgymnasium die zweite Pflichtfremdsprache für alle Schülerinnen und Schüler. Sie haben die Wahl zwischen Französisch und Latein.
Dabei bleibt die Klasseneinteilung aus dem 5. Jahrgang bestehen. Lediglich die neue Sprache wird in klassenübergreifenden Gruppen unterrichtet.